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Sicherheitsdatenblätter dienen der Sicherheit Ihres Unternehmens

Sicherheitsdatenblätter sind gesetzlich vorgeschrieben! Wie oft hat ein Inverkehrbringer von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen ein Sicherheitsdatenblatt zu liefern?
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Betriebsanweisungen direkt für die Baustelle...

Grundlage für die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter ist die Betreibsanweisung, welche Sie als Mitglied des MGM´s automatisch direkt beim Abholen oder Lieferungen erhalten. Somit können Sie sicherstellen,
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Gefahrstoffkataster

Der Gesetzgeber fordert in den §§ 16 und 20 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für alle Betriebe ein aktuelles Gefahrstoffkataster und Betriebsanweisungen. Dieses Anforderungen gelten für alle Betriebe, die mit Gefahrstoffen zu tun haben.
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Informationen MGM

Sicherheitsdatenblätter dienen der Sicherheit Ihres Unternehmens

Sicherheitsdatenblätter sind gesetzlich vorgeschrieben!

Wie oft hat ein Inverkehrbringer von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen ein Sicherheitsdatenblatt zu liefern?

Wer als Hersteller, Einführer oder erneuter Inverkehrbringer gefährliche Stoffe oder gefährliche Zubereitungen in Deutschland in den Verkehr bringt, hat den Abnehmern spätestens bei der ersten Lieferung kostenlos ein Sicherheitsdatenblatt in deutscher Sprache zu übermitteln (§ 6 Gefahrstoffverordnung – GefStoffV – 2005).

Betriebsanweisungen direkt für die Baustelle...

Betriebsanweisung Grundlage für die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter ist die Betreibsanweisung, welche Sie als Mitglied des MGM´s automatisch direkt beim Abholen oder Lieferungen erhalten.
Somit können Sie sicherstellen,

dass Ihren Mitarbeitern eine schriftliche Betriebsanweisung  (die der Gefährdungsbeurteilung Rechnung trägt) für die Beschäftigten in verständlicher Form vorliegt

Form und Inhalt von Betriebsanweisungen
Die Punkte, die eine Betriebsanweisung beinhalten muss, sind in der TRGS 555 'Betriebsanweisung und Unterweisung' aufgeführt. Sie schreibt folgende Inhalte einer Betriebsanweisung nach § 14 GefStoffV vor:

·

Arbeitsbereich, Arbeitsplatz, Tätigkeit

·

Gefahrstoffbezeichnung

·

Gefahren für Mensch und Umwelt

·

Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln und hygienische Maßnahmen

·

Verhalten im Gefahrfall

·

Erste Hilfe

·

Sachgerechte Entsorgung

Gefahrstoffkataster

Der Gesetzgeber fordert in den §§ 16 und 20 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für alle Betriebe ein aktuelles Gefahrstoffkataster und Betriebsanweisungen. Dieses Anforderungen gelten für alle Betriebe, die mit Gefahrstoffen zu tun haben. Unter Gefahrstoffen versteht man auch alltägliche Mittel, wie z.B. Farben und Hilfstoffe.
Die Geschäftsleitung des Betriebes ist dafür verantwortlich, festzustellen, ob und welche Gefahrstoffe eingesetzt werden.

Die Zielsetzung jedes Unternehmers soll die Reduzierung der Gefahrstoffe sein. Oft gibt es dafür weniger gefährliche Ersatzstoffe, die dann die gefährlichen Stoffe ersetzen sollen.

Es besteht die Verpflichtung der Geschäftsleitung, alle Mitarbeiter entsprechend zu schulen.